Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Regel bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich exakt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) richtet.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungs-Vertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen. Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker
Berufsordnung für Heilpraktiker
Berufsbild des Heilpraktikers finden sie z.Bsp. unter