Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Regel bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) richtet.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.
Der Behandlungs-Vertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. D.h. unabhängig davon ob ihre Krankenkasse ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z.Bsp. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker). Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker
Berufsordnung für Heilpraktiker
Berufsbild des Heilpraktikers finden sie z.Bsp. unter
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) kann in der Praxis eingesehen werden.
Beispiel:
Ersttermin: ca. 1 Stunde beinhaltet Anamnese, Elektroakupunktur-Austestung, Iris-Fotografie, Augendiagnose, Urin-Untersuchung, Diagnose-Stellung und Therapie-Plan sowie eine erste Behandlung. Kosten: ca. 120,- Euro
Folge-Termin: ca. 45 Minuten, z.Bsp. 30 Minuten Fußreflex oder Akupunktur oder Muskel-Gelenk-Bindegewebebehandlung oder Sauerstofftherapie zuzüglich der speziell für den Patienten benötigten Medikamente (Spritzen, Homöopathische Globuli, Bachblüten etc.). Kosten: ca. 85,- Euro
Heuschnupfenspritze: 30,- Euro
Sehr gute Erfolge bei 6 - 10 Behandlungen im wöchentlichen Abstand.
Dies sind Behandlungskosten-Beispiele.
Die genaue Rechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).