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Kosten und Abrechnung:

Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden in der Regel  bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich  nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker  (GebüH 85)  richtet.

Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungs-Vertrag besteht aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient. D.h. unabhängig davon ob ihre Krankenkasse ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht. Es besteht jedoch für den Versicherten die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für  "alternative Heilmethoden" abzuschließen (z.Bsp. Zahnersatz, Brille, Heilpraktiker).  Sprechen sie ihre Krankenkasse diesbezüglich an.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker

Berufsordnung für Heilpraktiker

Berufsbild des Heilpraktikers             finden sie z.Bsp. unter

www.ddh-online.de    ( Die Deutschen Heilpraktikerverbände  DDH ).

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) kann in der Praxis eingesehen werden.

Beispiel:

Ersttermin: ca. 1 Stunde beinhaltet Anamnese, Elektroakupunktur-Austestung,   Iris-Fotografie, Augendiagnose, Urin-Untersuchung, Diagnose-Stellung und Therapie-Plan sowie eine erste Behandlung.       Kosten:  ca. 120,- Euro

Folge-Termin: ca. 45 Minuten,  z.Bsp. 30 Minuten Fußreflex oder Akupunktur oder Muskel-Gelenk-Bindegewebebehandlung oder Sauerstofftherapie zuzüglich der speziell für den Patienten benötigten Medikamente (Spritzen, Homöopathische Globuli, Bachblüten etc.).                             Kosten:  ca. 85,- Euro


Heuschnupfenspritze:    30,- Euro  

Sehr gute Erfolge bei  6 - 10  Behandlungen im wöchentlichen Abstand.


Dies sind Behandlungskosten-Beispiele.

Die genaue Rechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).




 
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